
Eine ständig wachsende Verkehrsinfrastruktur vernetzt bundes- und europaweit die Ballungs- und Siedlungsgebiete miteinander. An diesen Verkehrswegen treten in den Schnittstellen mit den urbanen Strukturen Konflikte auf und dies vor allem in Bezug auf Lärmemissionen. Der letzte Kompromiss zum Interessenausgleich ist die Errichtung von Lärmschirmen zwischen dem Verkehrsweg und der angrenzenden Siedlungsbebauung.
Jedes Jahr werden nur an Bundesfernstraßen im Durchschnitt 277.000 m² Lärmschutzwände errichtet. Die Lärmschutzwände der Länder, der Kommunen und an den Strecken der Deutsche Bahn AG kommen noch hinzu.
Lärmschutzwände. Teure monofunktionale Bauwerke.
Diese Lärmschutzwände müssen ohnehin errichtet werden. Sie haben nur eine einzige technische Aufgabe: Lärm aufzuhalten. Allein der Bund hat von 1975 bis 2005 über 1,8 Mrd. € dafür ausgegeben. Die Ausgaben der anderen Baulastträger fallen noch einmal mindestens in gleicher Höhe an. Ein derartiger volkswirtschaftlicher Aufwand für ein monofunktionales Bauwerk ist kaum zu rechtfertigen.
Dabei gibt es technisch die Möglichkeiten, diese Bauwerke ohne Mehraufwand und somit ohne zusätzliche Steuermittel (Lärmschutzwände sind fast ausschließlich durch die öffentliche Hand finanziert) mit einem wesentlich höheren Nutzwert auszustatten.